Wer 50 wird, hofft oft auf mehr Urlaubstage – und tatsächlich gibt es Tarifverträge, die genau das vorsehen. Aber das Gesetz selbst macht keinen Unterschied nach Lebensalter. Dieser Artikel zeigt, was wirklich gilt, worauf Sie ein Anrecht haben und welche Fallstricke lauern.

Gesetzlicher Mindesturlaub (5-Tage-Woche): 20 Tage (BUrlG) ·
Tariflicher Zusatzurlaub ab 50: 1–3 zusätzliche Tage ·
Tariflicher Zusatzurlaub ab 55: 2–5 zusätzliche Tage ·
Tariflicher Zusatzurlaub ab 60: 3–6 zusätzliche Tage ·
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung (GdB ≥50): 5 Tage pro Jahr

Kurzüberblick

1Für 50-Jährige
2Für 58-Jährige
  • Tarifliche Staffelung ab 55: 2–5 Zusatztage
  • Öffentlicher Dienst meist 30 Tage ab Eintritt
  • Betriebsvereinbarung prüfen
3Für Schwerbehinderte
  • Zusatzurlaub 5 Tage unabhängig vom Alter
  • GdB ab 50 erforderlich
  • Gilt auch bei Teilzeit pro rata
4Im öffentlichen Dienst
  • 30 Tage Urlaub ab dem ersten Tag (TVöD/TV-L)
  • Keine altersabhängige Steigerung
  • Zusatzurlaub für Schwerbehinderte bleibt bestehen

Sechs Fakten auf einen Blick – die Spanne zwischen Mindesturlaub und tariflichen Höchstwerten ist groß.

Merkmal Wert
Gesetzlicher Mindesturlaub 20 Tage bei 5-Tage-Woche (BUrlG §3) (Lexware – Buchhaltungssoftware)
Zusatzurlaub ab 50 (tarifüblich) 1–3 zusätzliche Tage
Zusatzurlaub ab 55 (tarifüblich) 2–5 zusätzliche Tage
Zusatzurlaub ab 60 (tarifüblich) 3–6 zusätzliche Tage
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung 5 Tage (SGB IX §208) (Lexware – Buchhaltungssoftware)
Maximaler Urlaubsanspruch (häufig) 30–33 Tage bei tariflicher Höchststufe

Habe ich ab 50 mehr Anspruch auf Urlaub?

Kurze Antwort: Nein, allein wegen des Alters nicht. Das Gesetz kennt keine Urlaubsstaffelung nach Lebensjahren. Die Hopkins Rechtsanwälte (Fachkanzlei für Arbeitsrecht) stellen klar: „Alle volljährigen Arbeitnehmer in Deutschland haben den gleichen gesetzlichen Urlaubsanspruch, unabhängig vom Alter.”

Was sagt das Bundesurlaubsgesetz?

  • Das BUrlG §3 differenziert nicht nach Alter – Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, was 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche entspricht (Lexware – Buchhaltungssoftware).
  • Die Formel lautet: Arbeitstage pro Woche × 4 = gesetzlicher Mindesturlaub (arbeitsrechte.de – Rechtsportal).
  • Wer mehr Urlaubstage haben möchte, braucht eine tarifvertragliche oder einzelvertragliche Regelung.

Was übliche Tarifverträge vorsehen

  • Viele Tarifverträge gewähren 1–3 zusätzliche Urlaubstage ab dem 50. Lebensjahr (HRlab – HR-Software-Anbieter).
  • Beispiel: Im Metall- und Elektrogewerbe (NRW) bekommen Beschäftigte ab 50 zwei Extratage.
  • Kein automatischer Anspruch ohne tarifliche Regelung – ohne Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gilt nur das BUrlG.
Was das bedeutet

Für den einzelnen Arbeitnehmer ab 50 hängt alles vom anwendbaren Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ab. Ein genereller „Urlaubsbonus” existiert nicht – das Bundesurlaubsgesetz bleibt strikt altersneutral.

Fazit: Das BUrlG gewährt keinen altersabhängigen Bonus. Arbeitnehmer ab 50 benötigen eine tarifliche oder betriebliche Regelung, um mehr Urlaubstage zu erhalten. Prüfen Sie Ihren Tarifvertrag oder wenden Sie sich an den Betriebsrat.

Wie viel Urlaub steht mir zu mit 58 Jahren?

Mit 58 sind die üblichen Tarifstaffelungen meist schon in den höheren Stufen angekommen. Allerdings unterscheidet sich die Praxis je nach Branche und Bundesland erheblich.

Beispiele für Urlaubsstaffelungen

  • Tarifliche Staffelungen sehen ab 55 häufig 2–5 zusätzliche Urlaubstage vor (HRlab – HR-Software-Anbieter).
  • Einige Unternehmen gewähren ab 58 pauschal 30 Urlaubstage – etwa im öffentlichen Dienst oder bei größeren Arbeitgebern mit Haustarif.
  • Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt mit 20 Tagen (5-Tage-Woche) unverändert (Lexware – Buchhaltungssoftware).

Sonderfall Schwerbehinderung

  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer (GdB mindestens 50) erhalten 5 zusätzliche Urlaubstage nach §208 SGB IX (Lexware – Buchhaltungssoftware).
  • Bei einer 5-Tage-Woche steigt der Anspruch damit auf 25 Tage – und bei einer tariflichen Staffelung auf bis zu 30 Tage und mehr.
Der Haken

Viele Arbeitgeber denken, sie müssten ab 50 mehr Urlaub gewähren – das ist ein Irrtum. Tarifverträge können das vorsehen, müssen es aber nicht. Eine Anfrage bei der zuständigen Gewerkschaft oder dem Betriebsrat bringt Klarheit.

Fazit: Mit 58 sind 30 Urlaubstage keine Utopie – sie hängen aber von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und ggf. einer Schwerbehinderung ab. Ohne diese Regelungen bleibt es beim gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen.

Wer hat Anspruch auf 30 Tage Urlaub?

30 Urlaubstage sind in Deutschland der Goldstandard – aber gesetzlich vorgeschrieben sind sie nicht. Wer sie bekommt, zeigt die Praxis:

Öffentlicher Dienst

  • Im TVöD und TV-L erhalten Beschäftigte 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche, unabhängig vom Lebensalter (dbb.de – Beamtenbund).
  • Der Tarifvertrag gewährt diesen Anspruch ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses.
  • Keine altersabhängige Steigerung – der volle Urlaubsanspruch steht sofort.

Langjährige Betriebszugehörigkeit

  • Manche Tarifverträge staffeln nach Betriebszugehörigkeit, nicht nach Alter – etwa im Einzelhandel oder in der Chemieindustrie.
  • Besonders großzügig: Bei manchen Arbeitgebern sind 30 oder sogar 33 Tage möglich, wenn eine tarifliche Höchststufe erreicht ist (Allianz – Versicherungskonzern).
  • Es gibt keinen altersbedingten Zwang zu 30 Tagen – auch jüngere Kollegen können sie durch Tarifvertrag erhalten.
Die Überraschung

Öffentlicher Dienst und große Tarifunternehmen gewähren 30 Tage oft unabhängig vom Alter. Ein 50-Jähriger hat hier keinen Vorteil gegenüber einem 30-Jährigen – außer wenn eine Altersstaffelung explizit im Vertrag steht.

Wann bekommt man 5 Tage mehr Urlaub?

Fünf zusätzliche Urlaubstage klingen verlockend – die Voraussetzungen sind allerdings klar geregelt:

Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung

  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer (GdB ab 50) haben Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage nach §208 SGB IX (Lexware – Buchhaltungssoftware).
  • Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Alter und unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet (pro rata).
  • Bei einer 5-Tage-Woche ergibt sich ein Gesamtanspruch von 25 bezahlten Urlaubstagen (Hopkins Rechtsanwälte – Fachkanzlei für Arbeitsrecht).

Altersbedingte Zuschläge

  • Manche Tarifverträge gewähren 5 Extra-Urlaubstage erst ab 60 Jahren (HRlab – HR-Software-Anbieter).
  • Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf 5 zusätzliche Tage allein wegen des Alters.
  • Betriebsvereinbarungen können großzügiger sein als der Tarifvertrag – ein Blick in die Betriebsvereinbarung lohnt sich.
Das Paradox

Die 5 Zusatztage für Schwerbehinderte sind der verlässlichste Weg zu mehr Urlaub – aber sie setzen eine anerkannte Behinderung voraus. Ohne diese oder einen großzügigen Tarifvertrag bleibt es beim gesetzlichen Minimum.

Wie viel Urlaub steht mir zu Tabelle?

Die folgende Übersicht zeigt den großen Spielraum zwischen gesetzlichem Minimum und tariflicher Praxis.

Altersgruppe Gesetzlicher Mindesturlaub (5-Tage-Woche) Typische tarifliche Urlaubstage
20–49 Jahre 20 Tage 28–30 Tage
Ab 50 Jahre 20 Tage 29–30 Tage (tarifabhängig)
Ab 55 Jahre 20 Tage 30–31 Tage (tarifabhängig)
Ab 60 Jahre 20 Tage 30–33 Tage (tarifabhängig)

Mindesturlaub nach BUrlG

  • Die Formel gilt für alle Arbeitnehmer: Arbeitstage pro Woche × 4 = Mindesturlaub (arbeitsrechte.de – Rechtsportal).
  • Bei Teilzeit wird der Urlaub anteilig berechnet – pro rata temporis.

Häufige Tarifstaffelung

  • Ab 50: 20 gesetzliche + 1–3 tarifliche Zusatztage = 21–23 Tage gesamt.
  • Ab 55: 20 gesetzliche + 2–5 tarifliche Zusatztage = 22–25 Tage gesamt.
  • Ab 60: 20 gesetzliche + 3–6 tarifliche Zusatztage = 23–26 Tage gesamt.
  • Die Tabelle zeigt typische Werte – der individuelle Anspruch kann abweichen (IHK München – Wirtschaftskammer).

Fazit: Die Tabelle zeigt den großen Spielraum zwischen gesetzlichem Minimum und tariflicher Praxis. Arbeitnehmer ab 50 sollten ihren persönlichen Tarifvertrag oder ihre Betriebsvereinbarung prüfen – der gesetzliche Anspruch allein bringt keinen Extraurlaub.

Bestätigte Fakten und offene Fragen

Bestätigte Fakten

  • BUrlG §3: Mindesturlaub von 20 Tagen bei 5-Tage-Woche, kein Altersbonus (Hopkins Rechtsanwälte – Fachkanzlei für Arbeitsrecht)
  • Schwerbehinderte erhalten 5 Zusatztage (§208 SGB IX) (Lexware – Buchhaltungssoftware)
  • Tarifverträge können altersabhängige Staffelungen vorsehen (HRlab – HR-Software-Anbieter)

Was unklar ist

  • Genauer Umfang der tariflichen Staffelung variiert je Branche und Region
  • Ob eine Altersstaffelung ohne Tarifvertrag zulässig ist (BAG-Rechtsprechung)
  • Wie viele Unternehmen tatsächlich 30+ Tage gewähren

Expertenstimmen

„Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der Mindesturlaub 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche – das entspricht 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche.”

– Lexware (Buchhaltungssoftware), zu BUrlG §3

„Alle volljährigen Arbeitnehmer in Deutschland haben den gleichen gesetzlichen Urlaubsanspruch, unabhängig vom Alter.”

– Hopkins Rechtsanwälte (Fachkanzlei für Arbeitsrecht)

„Tarifliche Zusatzurlaub ab 50: 1–3 Tage, ab 55: 2–5 Tage, ab 60: 3–6 Tage.”

– HRlab (HR-Software-Anbieter)

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf 6 Wochen Urlaub?

Sechs Wochen (30 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche) sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind typisch im öffentlichen Dienst (TVöD/TV-L) und in vielen großen Tarifverträgen – aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer diese Tage vertraglich zugesichert hat (dbb.de – Beamtenbund).

Wann bekommt man 30 Urlaubstage?

30 Tage sind kein gesetzlicher Anspruch. Sie werden erreicht durch einen Tarifvertrag (z.B. öffentlicher Dienst, Metallindustrie), eine Betriebsvereinbarung oder eine einzelvertragliche Regelung. Schwerbehinderte kommen mit Zusatzurlaub auf 25 Tage – 30 sind dann meist nur durch eine Kombination aus Tarifvertrag und Schwerbehinderung möglich (Hopkins Rechtsanwälte – Fachkanzlei für Arbeitsrecht).

Auf wie viele Wochen Urlaub haben Sie Anspruch?

Bei einer 5-Tage-Woche: vier Wochen (20 Tage) gesetzlich. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können es fünf (25 Tage) oder sechs Wochen (30 Tage) sein. Bei einer 6-Tage-Woche: vier Wochen (24 Werktage) gesetzlich (BUrlG §3).

Kann der Urlaubsanspruch verfallen?

Ja, der gesetzliche Urlaubsanspruch verfällt nach dem Kalenderjahr, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen. Nach der BAG-Rechtsprechung (Az. 9 AZR 245/19) tritt ein Verfall nur ein, wenn der Arbeitgeber auf den Urlaubsanspruch hingewiesen und die Möglichkeit zur Inanspruchnahme gegeben hat (arbeitsrecht-hessen.de – Fachanwälte für Arbeitsrecht).

Wie wird der Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnet?

Bei Teilzeit wird der Urlaub pro rata temporis berechnet. Formel: (Tatsächliche Arbeitstage pro Woche ÷ 5) × 20 = Urlaubsanspruch. Beispiel: bei 3 Arbeitstagen pro Woche = (3÷5)×20 = 12 Urlaubstage. Bei Schwerbehinderung und Tarifvertrag gilt die gleiche Berechnung (Lexware – Buchhaltungssoftware).

Welche Rolle spielt die Betriebszugehörigkeit für den Urlaubsanspruch?

Die Betriebszugehörigkeit kann in Tarifverträgen eine Rolle spielen – etwa eine Staffelung nach Dienstjahren (z.B. 6 Jahre → 30 Tage im öffentlichen Dienst). Der gesetzliche Mindesturlaub wird dadurch nicht erhöht. Bei einem Arbeitgeberwechsel beginnt die Staffelung oft von vorn (Allianz – Versicherungskonzern).

Gibt es einen gesetzlichen Urlaubsanspruch bei Minijob?

Ja, auch Minijobber haben den gleichen gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte – nur anteilig nach Anzahl der Arbeitstage. Bei 2 Arbeitstagen pro Woche: (2÷5)×20 = 8 Urlaubstage. Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte gilt ebenfalls pro rata (IHK München – Wirtschaftskammer).

Für Arbeitnehmer ab 50 in Deutschland ist die Botschaft klar: Der gesetzliche Urlaubsanspruch steigt nicht mit dem Alter – der Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung entscheidet. Wer mehr Urlaubstage will, sollte seinen anwendbaren Tarifvertrag prüfen oder beim Betriebsrat nachfragen. Ohne diese Regelungen bleibt es beim gesetzlichen Minimum von 20 Tagen – und der Hoffnung auf eine großzügigere Regelung im nächsten Job.